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Stelle Religionslehrkraft

12.2.2025

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg sucht zum Schuljahresbeginn 2025 / 26

eine Religionslehrkraft (m/w/d)
für die Kirchenbezirke Hohenlohe und Weinsberg-Neuenstadt

mit einem Deputat von 26 Wochenstunden (100%). Der Einsatz erfolgt an mehreren Schulen. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.

Was Sie mitbringen

  • abgeschlossenes Studium in Religionspädagogik (Bachelor oder Diplom) oder
    Lehramtsstudium (beide Staatsexamen) mit Ev. Religionslehre im Hauptfach oder abgeschlossene kirchliche Aufbauausbildung und Berufung ins Diakonat mit religionspädagogischer Qualifikation
  • Engagement für die Weiterentwicklung der kirchlichen Bildungsarbeit
  • hervorragende kommunikative Fähigkeiten
  • digitale Medienkompetenz
  • professionelles und adressatengerechtes Auftreten
  • Spaß an der Erarbeitung neuer Themen und der Entwicklung neuer Religionsdidaktik
  • Wir erwarten grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland.

Gründe für Ihre Arbeit bei uns

  • Anstellung und Vergütung nach der Kirchlichen Anstellungsordnung (entsprechend TVöD-VKA) bis Entgeltgruppe 11
  • eine erfüllende, sinnstiftende Tätigkeit mit viel Abwechslung und Kontakt zu Menschen
  • alle Vorteile der Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, z. B. betriebliche Altersversorgung, vermögenswirksame Leistungen, umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Wir unterstützen Sie mit einem Zuschuss für Ihr Jobticket und bieten die Möglichkeit eines Bike-Leasing.

Klingt nach Ihrer Berufung?

Dann bewerben Sie sich ausschließlich per E-Mail an personalmanagement@elk-wue.de. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung, bei gleicher Qualifikation werden diese bevorzugt berücksichtigt.


Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 15. März 2025 unter Angabe des Kennwortes „Religionslehrkraft Hohenlohe und Weinsberg-Neuenstadt“.

 

Idealerweise liegt Ihrer Bewerbung bereits der Nachweis über einen Masernschutz gemäß Infektionsschutzgesetz und ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis bei. Die Bestätigung zur Beantragung dieses Führungszeugnisses erhalten Sie auf Nachfrage vom Referat Personal. Das Führungszeugnis kann nachgereicht werden. Da es Teil der Bewerbungsunterlagen ist, werden die Kosten hierfür nicht erstattet.


Noch Fragen…?

Schuldekan Til Elbe-Seiffart, Tel. 07941-2724, til.elbe-seiffart@elkw.de

Personalmanagement: Sandra Gitschier, Tel. 0711 2149-940, sandra.gitschier@elk-wue.de