Begleit-Infos für
religionspädagogische Fortbildungen • Veranstaltungen
- Wenn Sie verhindert sind zur Fortbildung zu kommen, bitten wir um eine rechtzeitige Abmeldung per Telefon oder E-Mail beim Veranstalter. Die Kontakte finden Sie unter "Service".
- Sollten einzelne Fortbildungen die räumlichen Kapazitäten überschreiten, müssen wir die Teilnehmer-Zahl begrenzen. In einem solchen Fall können nur die Anmeldungen berücksichtigt werden, die in zeitlicher Reihenfolge zuerst bei uns eingegangen sind. Im Zweifelsfall entscheidet die Veranstaltungs- bzw. Fortbildungsleitung über die Teilnahme. Sie erhalten dann ggf. rechtzeitig eine Absage.
- Stellen Sie bitte aus versicherungsrechtlichen Gründen vor Beginn der Veranstaltung sicher, dass Ihre Schulleitung über die Anmeldung informiert ist und Ihre zuständige Vorgesetzte oder ihr zuständiger Vorgesetzter einen Dienstreiseantrag genehmig hat.
- Fahrtkosten für kirchliche Lehrkräfte können auf Antrag ersetzt werden. Der Antrag liegt auf der Fortbildung aus, falls Sie ein Bahn- oder Busticket gekauft haben, reichen Sie es bitte mit ein.
- Staatliche Lehrkräfte können einen Fahrtkostenersatz zu unseren Fortbildungen auf dem Dienstweg dann beantragen, wenn sie sich gleichzeitig auch über die staatlichen Fortbildungsseiten angemeldet haben.
- Über die Anfahrt zum Fortbildungsort bzw. über die dortige Parkplatz-Situation bitten wir Sie unbedingt, die Hinweise bei der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung zu beachten.
- Eine in Inhalten und Zielen detaillierte Teilnehmer-Bescheinigung wird jedem/r Teilnehmer/in am Ende der Fortbildung ausgehändigt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei uns und wünschen Ihnen eine interessante und ertragreiche Fortbildung.
Ihr Team im Büro des Schuldekans Tübingen