Allgemeine Informationen zum Religionsunterricht

© Fundus Immanuel Malcharzyk

Evangelischer Religionsunterricht

 

·         ist ordentliches Lehrfach an allen Schulen.

·         wird von allen evangelischen Schüler:innen besucht. Ersatzweise kann das Lehrfach Ethik gewählt

          werden.  Auf Antrag können auch nicht evangelische Kinder und Jugendliche am evangelischen

          Religionsunterricht teilnehmen.

·         ist von der evangelischen Kirche verantwortet, aber ökumenisch ausgerichtet.

·         wird im Grundgesetz und in der baden-württembergischen Verfassung ausdrücklich geschützt.

 

Ziele des Religionsunterrichts

 

·         Unterstützung und Begleitung bei der Suche nach Identität und Lebenssinn 

·         Ermutigung zum Leben

·         Verantwortung für die Schöpfung

·         Vermittlung von ethischer Orientierung

·         Einübung von Gemeinschaft

·         Auseinandersetzung mit der christlichen Tradition 

·         Demokratiebildung durch Förderung der Sprach-, Toleranz- und Dialogfähigkeit

·         Unterstützung bei der Entwicklung eigener religiöser Sprach- und Gestaltungsfähigkeit

·         Wichtig: Der Glau­be selbst ent­zieht sich ei­ner Über­prü­fung. Er kann des­halb zwar Ge­gen­stand des

          Un­ter­richts, darf aber nicht Maß­stab für die Leis­tungs­be­wer­tung oder Leis­tungs­be­ur­tei­lung sein.

 

Evangelischer Religionsunterricht im Schuldekanat Tübingen

 

Religionsunterricht wird im Schuldekanat Tübingen erteilt in rund

·         53 Grundschulen

·         54 weiterführenden Schulen

Jede Woche werden im Dekanat Tübingen ca. 4.500 Religionsstunden von über 600 staatlichen, städtischen und kirchlichen Lehrkräften und solchen mit privater Anstellung gehalten.

Diese beraten und begleiten wir im Schuldekanat im Berufsalltag.

Darüber hinaus sind wir für alle Fragen rund um den evangelischen Religionsunterricht im Dekanat Tübingen Ansprechpersonen. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Evangelischen Kirche in Württemberg erteilt. Die Aufsicht über die Einhaltung dieser Grundsätze gehört zu den Aufgaben der Kirche und wird vom Schuldekan für alle Schulen im Dekanatsbezirk Tübingen wahrgenommen.

Die Schüler:innen  in allen Schularten werden zur Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben und Handeln angeregt und ermutigt, vom Evangelium her Perspektiven für die eigene Orientierung zu entwickeln. So unterstützt der Religionsunterricht die Schüler*innen sprachfähig zu werden im eigenen Glauben, aber auch im Dialog mit Menschen anderen Glaubens und anderer Überzeugungen.